Sie haben Ovronnaz als Feriendomizil gewählt und sind hier Besitzer eines Chalets oder einer Wohnung. Willkommen!

VERPASSEN SIE DEN MAGIC PASS NICHT!

Der Verein APEROvronnaz vertritt die Zweitwohnungseigentümer bei der Stadtverwaltung und der Tourismuskommission: www.aperovronnaz.ch

Informationen

Auf Eigentümer von Ferienwohnungen wird eine obligatorische, pauschale Aufenthalts-Kurtaxe erhoben. Vermieten diese ihren Besitz weiter, fällt auch noch eine pauschale Unterkunftstaxe an, und die Eigentümer sind in der Verantwortung, die Aufenthaltskurtaxe ihrer Mieter. Alle Gäste des Ferienorts Ovronnaz haben eine Kurtaxe zu entrichten von CHF 3.20 pro Person und pro Nacht (CHF 1.60 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren). Diese Taxe wird direkt im Tourismusbüro oder beim Vermieter bezahlt.

Sie möchten Ihr Chalet oder Ihre Wohnung vermieten?
Es bieten sich mehrere Möglichkeiten!!

Das Tourismusbüro präsentiert Ihr Objekt – auf seiner Internetseite oder
in seinen allgemeinen Broschüren, und zwar zu folgenden Preisen:

  • Aufschaltung Website: CHF 200.–
  • Abdruck in Infobroschüren: GRATIS

Wie? Ganz einfach! Lassen Sie uns unten stehendes Formular «Vermietungsanzeige»
zukommen mit einem Text (auf Französisch, Deutsch oder Englisch) und einem
Bild hoher Auflösung von Ihrem Chalet oder Ihrer Wohnung. Die Preise gelten für ein Jahr.
Anzeigeformular

Vermietet ein Eigentümer sein Chalet oder seine Wohnung, ist er verpflichtet, seine Gäste über die Kurtaxe zu informieren. Die gesammelte Kurtaxe übergibt der Eigentümer direkt dem Tourismusbüro, welches darauf die Unterkunftstaxe in Rechnung stellt. Die Gäste oder Eingeladenen können sich auch bei jedem Aufenthalt direkt beim Tourismusbüro melden und die Kurtaxe dort direkt begleichen.

Wenn Sie die Vermietung lieber den Profis überlassen möchten, stehen Ihnen die Agenturen Interhome-Eurolocation und Ça va l’chalet gern zur Verfügung.